Aptieren (Klingenwaffe)

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Aptieren nennt man das Verändern von bereits existierenden Waffen auf neu in Geltung tretende Vorschriften beim Militär. Das heißt zum Beispiel das ein Säbel bei dem laut Vorschrift eine Klingenlänge von 80 cm erlaubt war, bei einer Änderung von einer Vorschrift auf die neu erlaubte Länge von 70 cm, die Klinge und die dazugehörige Scheide um 10 cm verkürzt wird.

Die notwendigen Änderungen beziehen sich bei Blank- oder Dienstwaffen auf die:

  • Klinge
  • Scheide
  • Parier oder Korb
  • Tragevorrichtung

Die Änderungen sind in diesen Fällen eher von geringem Umfang. Wenn schwerwiegendere Änderungen vorgenommen werden (z.b. völlig neue Klingen- oder Korbformen) nennt man diesen Vorgang Transformation. Der Begriff Aptierung wird ebenfalls bei Schusswaffen benutzt.

Literatur[Bearbeiten]

  • Gerhard Seifert, Fachwörter der Blankwaffenkunde: dt. Abc der europäischen blanken Trutzwaffen ; (Hieb-, Stoß-, Schlag- und Handwurfwaffen), Verlag Seifert, 1981
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